In unserem Antrag an den Gemeinderat haben wir dargelegt, dass das „Hukla-Areal“ derzeit mit ca. 17 ha die größte Brachfläche in Gengenbach darstellt, die nach Einschätzung der GLG schnellstmöglich einer Revitalisierung und einer neuen baulichen Nutzung zugeführt werden sollte. Deshalb ist die Stadt Gengenbach

bereits in Vorleistung getreten und hat, in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern, auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrags eine Machbarkeitsstudie beim Planungsbüro Baldauf in Stuttgart in Auftrag gegeben.

Um den Abriss der maroden Gebäude auf dem Areal zu beschleunigen und somit auch das Stadtbild von Gengenbach kurzfristig zu verbessern, ist es erforderlich, dass schnellstmöglich ein rechtskräftiger Bebauungsplan – auf der Grundlage der bereits vorliegenden Machbarkeitsstudie – erstellt wird. Damit wäre auch baldmöglichst eine gezielte Bebauung der Brachflächen möglich.

Voraussetzung dafür ist jedoch der Abschluss eines neuen städtebaulichen Vertrages, was nach unserer Kenntnis jedoch kein Problem sein sollte.

Jetzt wurde uns bekannt, dass auf dem Grundstück noch Grunddienstbarkeiten eingetragen sind, die noch nicht aufgehoben wurden und eine schnelle Bebauung erschweren könnten.

Das Anliegen der GLG ist es, dass das Hukla-Areal baldmöglichst bebaut wird.

Deshalb haben wir auch diesen Antrag gestellt.

Wir wollen in keinster Weise kontraproduktiv sein oder gar eine Revitalisierung des Areals verzögern.

Unsere Vorstellung ist es, dass das Hukla-Areal baldmöglichst nach der Grundplanung des Architekturbüros Baldauf bebaut wird.

Und dafür benötigen wir einen rechtskräftigen Bebauungsplan.

Ergebnis:

Die anderen Mitglieder des Gemeinderates konnten unserem Antrag, mit der Begründung, „es sei dafür noch zu früh“, leider nicht zustimmen.

Dies bedauern wir sehr.

Die Erstellung eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist ein Prozess über einen längeren Zeitraum, der in der Regel nach einem Jahr noch nicht abgeschlossen ist.

Die Eigentümer des „Hukla-Areals“ benötigen für ihre weiteren Investitionen jedoch eine Rechtssicherheit.

Mit der Ablehnung unseres Antrages hat der Gemeinderat eine baldmögliche Revitalisierung des „Hukla-Areals“ verzögert.

Wir hoffen, dass dies zukünftig keine Nachteile für unsere Stadt bringt.