Markus Schilli Am Eckle 1 77723 Gengenbach

An den Gemeinderat der Stadt Gengenbach

Bürgermeister Thorsten Erny

Victor-Kretz-Straße 2

77723 Gengenbach

                                                                                                                        Gengenbach, 19.07.2016

 

 

Umsetzung von naturschutzrechtlichen

Ausgleichsmaßnahmen

Anfrage:

1. Gibt es bei der Stadt ein Ausgleichsflächenkataster, aus dem ersichtlich ist, welche Ausgleichsmaßnahmen wann und auf welchen Flächen umgesetzt wurden? Wenn ja: Ist dieses im Rahmen des Umweltinformationsgesetztes oder auf freiwilliger Basis öffentlich über das Internet zugänglich?

2. Ist der Stadt bekannt, welche Ausgleichsflächen in den letzten zehn Jahren auf Gengenbacher Gemarkung festgesetzt wurden und welche davon umgesetzt wurden? Falls ja, bitten wir um eine entsprechende Übersicht.

3. Ist der Stadt bekannt, welche Ausgleichsflächen in den letzten zehn Jahren nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden, obwohl es eine entsprechende planerische Festsetzung gibt? Falls ja, bitten wir um eine entsprechende Übersicht.

4. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass alle im Rahmen der Bauleitplanung und anderer Planungen festgelegten Ausgleichsmaßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden?

5. Wie wird gewährleistet, dass die Ausgleichsmaßnahmen so umgesetzt werden, dass der nach Naturschutzrecht vorgeschriebene funktionale Ausgleich für einen Eingriff in Natur und Landschaft auch tatsächlich stattfindet?

6. Wie wird sichergestellt, dass eine gegebenenfalls erforderliche Pflege der Ausgleichsflächen erfolgt, so dass die Ausgleichsfläche dauerhaft ihre Funktion erfüllen kann?

7. Wie wird sichergestellt, dass keine Mehrfachbelegung von Ausgleichsflächen erfolgt?

8. Gibt es regelmäßige Kontrollen der Ausgleichsmaßnahmen im Stadtgebiet und wird hierfür qualifiziertes Personal eingesetzt?

9. Was unternimmt die Stadtverwaltung in Fällen, in denen Ausgleichsmaßnahmen nicht, nicht vollständig oder nicht in angemessener Qualität umgesetzt werden?

 

 

Sachverhalt / Begründung

 

Die nach Naturschutzgesetz und Baugesetz vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft dienen dem Erhalt einer lebenswerten Umgebung für die Menschen, aber auch dem Erhalt von Lebensräumen für seltene Tiere und Pflanzen.
 
Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg beklagt landesweit erhebliche Mängel bei der Umsetzung vorgeschriebener Ausgleichsmaßnahmen. Oft wird auch die anschließend notwendige und vorgeschriebene Pflege von Ausgleichsflächen vernachlässigt. Nicht selten kommt es zu „Doppelbelegungen“, d.h. Ausgleichsflächen werden mehrfach mit Maßnahmen belegt, um verschiedene Eingriffe auszugleichen.  
Die Gründe für die Fehler oder Defizite in der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen sind vielfältig: Häufig fehlt das notwendige Personal zur Kontrolle und Pflege von Maßnahmen, oft fehlen aufgrund der zahlreichen Eingriffe in den Naturhaushalt geeignete Ausgleichsflächen.
 
Deshalb ist es wichtig, die Durchführung und anschließende Pflege von Ausgleichsmaßnahmen zuverlässig zu überwachen, zu dokumentieren und die Fläche auch in den Folgejahren regelmäßig zu beobachten. Hierzu können auch die Naturschutzverbände und Ehrenamtliche beitragen, wenn das Ausgleichskataster im Internet veröffentlicht ist.
 
Ziel der Anfrage ist es, einen Überblick über die Situation in Gengenbach zu bekommen und gegebenenfalls Hinweise auf notwendige Verbesserungen bei Umsetzung und Kontrolle von Ausgleichsmaßnahmen zu erhalten.
 
Unterzeichnet von:

Dieter Halsinger                                             Markus Schilli

Verlauf der Sitzung:   (Sitzungsvorlage als PDF)

Von der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass es bei der Stadt Gengenbach bisher noch kein Kataster gibt, aus dem ersichtlich ist, welche Ausgleichsmaßnahmen wann und auf welchen Flächen umgesetzt wurden. Aufgrund der Anfrage wurde jedoch die vorliegende Übersicht erstellt. Zukünftig soll sie intensiver überprüft und umgesetzt werden. Bürgermeister Erny vertrat die Ansicht, dass die Stadt Gengenbach, im Vergleich zu anderen Städten unserer Größenordnung „auf einem guten Weg“ sei.

Stellungnahme der GLG-Fraktion zum Tagesordnungspunkt Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen in der Gemeinderatssitzung vom 05.04.2017

Das Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz sehen die Verpflichtung der Gemeinden vor, bei Eingriffen in die Natur und Landschaft durch Ausgleichsmaßnahmen Beeinträchtigungen auszugleichen und in „gleichartiger Weise wieder herzustellen“ (§ 15 BNatSchG).

Anliegen unserer Anfrage vom19.07.2016 war, einen Überblick über die Ausgleichsmaßnahmen in Gengenbach zu bekommen und gegebenenfalls Hinweise auf notwendige Verbesserungen bei der und Kontrolle von Ausgleichsmaßnahmen zu erhalten. Vor allem sollen auch „Doppelbelegungen“ ( z.B. Umwandlung von Ackerflächen am Ziegelwaldsee in eine Streuobstwiese oder Eingriffe in den renaturierten Kanal, was immer wieder angesprochen wird) zukünftig vermeiden werden.

Aus den Auflistungen in der Sitzungsvorlage wurde deutlich, dass noch nicht alle Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt sind und vor allem auch die Pflege der Ausgleichsflächen zu kurz kommt. Manche Maßnahmen sind auch zu hinterfragen, wie z.B. die Kalkung des Waldes.

Begründet wird die mit fehlenden personellen Ressourcen.

Dies kann jedoch längerfristig kein Argument dafür sein, gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachzukommen.

Deshalb fragen wir uns: Wie soll der Umgang mit Ausgleichsmaßnahmen und die erforderliche Kontrolle und Pflege von Maßnahmen zukünftig geregelt werden? Es ist unser Anliegen, diesen Bereich zu optimieren, auch um Anrechnungen auf unser Ökokonto zu erreichen.

Fazit:

Aus Sicht der GLG Fraktion wurde mit der Anfrage die Stadtverwaltung sensibilisiert, der Umsetzung naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zukünftig mehr Aufmerksamkeit beizumessen. Wir selbst müssen bei zukünftigen Baumaßnahmen und Eingriffen in Natur und Landschaft allerdings auch mehr darauf achten, dass wirklich sinnvolle Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorgesehen werden.

Bewertung:

Zu 1.

Es gibt verschiedene Arten von Kompensationsmaßnahmen.

Zu unterscheiden sind dabei Kompensationsmaßnahmen im Rahmen von naturschutzrechtlichen Eingriffen (in der Regel im Außenbereich) nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

Seit dem 01.04.2011 existiert ein landeseinheitliches Kompensationsverzeichnis, in das die unteren Naturschutzbehörden –Mitarbeiter des Landratsamtes OG – Maßnahmen nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung verpflichtend eintragen müssen. Es wurde geschaffen, um Vollzugsdefiziten bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen entgegenzuwirken. Das Verfahren ist in der Kompensationsverzeichnisverordnung (KompVzVO) geregelt

Seit der Novelle des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg vom 23.06.2015 müssen auch Ausgleichsmaßnahmen der Gemeinde für Bebauungspläne in das Kompensationsverzeichnis eingetragen werden, soweit diese außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen.

Das Kompensationsverzeichnis ist eng mit dem Ökokontokataster verknüpft, in das alle Ökokontomaßnahmen nach der Ökokonto- verordnung (ÖKVO) des Landes eingetragen werden müssen.

Wer hat Zugang zum Intranet?

Wie oft wird das genutzt?

Wurden relevante Maßnahmen auch vom Zeitraum vor der gesetzlichen Verpflichtung eingetragen?

Zu 4.

Lt § 67 Landesbauordnung gibt es die Möglichkeit Maßnahmen per Bauabnahme zu kontrollieren.

Dabei ist der Bauherr verpflichtet, nach Umsetzung der Maßnahme das Bauamt bzw. die Baurechtsbehörde zu verständigen.

Wie oft werden solche Festlegungen getroffen?

Anmerkung:

Mit dieser Anfrage fordern wir "nur" die Einhaltung der Gesetze ein.  Nach unserer Einschätzung provitiert die Stadtverwaltung am meisten von dieser Transparenz.