In der Gemeinderatssitzung am 16.11.2022 sollte über den Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet „Hubstraße II“ in Reichenbach abgestimmt werden.

Kurz vor der Sitzung teilte der Reichenbacher Ortsvorsteher Markus Späth jedoch mit, dass er, nach Rücksprache mit seinen Ortschaftsräten, diesen Tagesordnungspunkt, der kurz vor der GR-Sitzung auch in einer öffentlichen Ortschaftsrat Sitzung beraten und entschieden werden sollte, von der Tagesordnung genommen hat.

Begründet hat er diese Entscheidung mit den sich zuspitzenden Konflikten um das Baugebiet, die sich insbesondere kurzfristig vor der Gemeinderatssitzung mit der Formulierung des TOPs: „Aufstellung eines Bebauungsplans sowie Erlass dazugehöriger örtlicher Bauvorschriften für das Baugebiet Hubstraße II in Gengenbach-Reichenbach, Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ ergeben haben.

Vor allem die vorgesehene Anwendung des § 13b hat für den Unmut der Baugebietsgegner gesorgt. Auch in unserer Fraktion verursachte diese Entscheidung großes Unverständnis und wir halten sie für einen großen Fehler. Auch wenn Erny versichert, dass „die Absicht, den Bebauungsplan nach dem beschleunigten Verfahren aufzustellen, keine Trickserei sei.“

Dadurch wurden zusätzliche Emotionen ausgelöst. Diese hätten vermieden werden können, wenn nicht versucht worden wäre, den Beschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplans noch kurz vor dem Ende dieses Jahrs und dem „Auslaufen“ des § 13b BauGB zum Jahresende herbeizuführen.

Nach der Mitteilung des Ortsvorstehers hat auch Bürgermeister Erny den Punkt von der Tagesordnung abgesetzt. Er begründete seine Entscheidung damit, dass er im Gemeinderat keine Beratung und Entscheidung herbeiführen möchte, ohne dass zuvor eine Entscheidung des Ortschaftsrates getroffen wurde. „Wir können den Ortschaftsrat nicht übergehen.“

Dies ist nach der Gemeindeordnung sein legitimes Recht.

Die GLG-Fraktion hätte sich dennoch am 16.11,2022 eine Entscheidung über das Baugebiet Hubstraße II“ gewünscht, zumal die Mehrheitsverhältnisse an diesem Abend so waren, dass mit größter Wahrscheinlichkeit keine Mehrheit für das Baugebiet „Hub“ zustande gekommen wäre.

Somit hätte endlich „Frieden“ in der Ortschaft Reichenbach einziehen können, weil über das strittige Thema demokratisch entschieden wurde.

Da dem jetzt nicht so ist, hoffen wir, dass es dem Ortsvorsteher gelingt, die Fronten zu befrieden und Kompromisse zu finden, mit denen alle Beteiligte leben können.

Allerdings glauben wir nicht daran. Es muss endlich demokratisch entschieden werden!

Da der Erhalt der ökologisch wertvollen Streuobst- und FFH-Mähwiesen in der Hub ein wichtiges politisches Anliegen der GLG ist, habe ich mich entschieden, die vorbereitete Stellungnahme für die Gemeinderatssitzung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Das „beschleunigte Verfahren“ ist zwar jetzt „vom Tisch“, es wird jedoch weiterhin angestrebt, die „Hubstraße“ weiter zu bebauen.

Unsere inhaltlichen Argumente für die Ablehnung des Baugebiets „Hubstraße II“ bleiben weiterhin bestehen!!!

 Geplante Stellungnahme der GLG-Fraktion zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan für das Gebiet „Hubstraße II“ in Reichenbach in der GR-Sitzung am 16.11.2022

 Wir alle wissen, dass es sich bei der jetzt zur Bebauung vorgesehenen Fläche in der Hubstraße um ökologisch wertvolle Streuobst- und FFH- Mähwiesen handelt, die nach europäischem Recht unter besonderem Schutz stehen.

Mit dem uns heute vorgelegten Beschlussvorschlag, das Baugebiet im „beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB zu entwickeln, sollen die vorgesehenen Schutzmaßnahmen jetzt ausgehebelt werden.

Was bedeutet „beschleunigtes Verfahren nach § 13 b, das übrigens nur noch bis zum Ende dieses Jahrs gilt?

Bis zu einem Hektar bebauter Fläche können ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleichsmaßnahmen bebaut werden.

Es gibt keine Verpflichtung zum Ausgleich des Eingriffes in Natur und Landschaft.

Die Bürgerbeteiligungspflicht ist begrenzt.

Wollen wir das?

 Von allen Umweltverbänden wird dieses Vorgehen abgelehnt und die Bebauung der „Hub“ ist aus Sicht des BUND Ortenau und des NABU Kinzigtal nicht genehmigungsfähig!

Ziel des § 13 b war, unter Eindruck der „Flüchtlingskrise 2015“, vorübergehend kostengünstigen Wohnraum zu ermöglichen! Es sollte ein Instrument gegen Wohnungsnot, besonders für sozial Benachteiligte sein und bezahlbaren Wohnraum schaffen.

Ist das in der Hubstraße in heutiger Zeit noch möglich? Bei der derzeit schwierigen Baupreislage?

Entwicklungspotential für unsere Stadt besteht z.B. auf dem Bauhof- und Sportplatzgelände. Auch hier sind die Planungen weit vorangeschritten.

Dort können bei einer Baufläche von ca. acht Hektar Wohneinheiten für etwa 600 Einwohner geschaffen werden. Hier sollten wir unser Ziel konsequent verfolgen und uns nicht verzetteln.

Beim Bauhof- und Sportplatzgelände sollten, aus unserer Sicht, die Kräfte gebündelt und dieser Bereich einer schnellstmöglichen Realisierung zugeführt werden, zumal sich die dortigen Flächen im Eigentum der Stadt befinden.

Neue Wohnbebauung ist auch in der Kinzigvorstadt geplant. Hier gibt es bereits konkrete Pläne und die Bebauung durch einen privaten Investor könnte jederzeit starten.

Oberste Priorität hat für uns aber die Revitalisierung des Hukla-Areals, eine schnellstmögliche Bebauung dieser Fläche und die Beseitigung der dortigen Brachflächen.

Dort ist ein modernes urbanes Wohngebiet für ca. 1000 Einwohner möglich.

Die GLG-Fraktion spricht sich gegen die Bebauung der ökologisch wertvollen Fläche in der Hubstraße aus und wir fragen uns, wozu, bei all den anderen Vorhaben, auch diese Fläche noch bebaut werden soll?

Auch in bereits genehmigten Baugebieten haben wir noch viele Flächen, die noch bebaut werden könnten, aber von ihren Eigentümern nicht verkauft werden. Wir sehen vielmehr in diesem Bereich eine Aufgabe der Stadtverwaltung, darauf hinzuwirken, dass diese Freiflächen bebaut werden. Durch eine stärkere „Innenentwicklung“ im Stadtgebiet (z.B. auch durch Nachverdichtung, Renovierung, Umbau oder Neubau nach Abriss bestehender Gebäude) können sich viele Veränderungen ergeben.

Weiterhin stellen wir die Frage: „Wie soll sich Gengenbach weiterentwickeln? Wollen wir eine weitere Zersiedelung und Bebauung auf ökologisch wertvollen Flächen, für die entsprechende Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden müssen oder setzen wir auf die Innenentwicklung?

Dies ist eine politische Bewertung:

Die GLG sagt ganz klar:

Keine weitere Zersiedelung, keine Bebauung „Auf der Hub“ in Reichenbach!

Sollte der GR mehrheitlich dennoch der Meinung sein, dass heute ein Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet „Hubstraße II“ gefasst werden soll, beantragen wir hiermit eine getrennte Abstimmung darüber, ob das Baugebiet auch im beschleunigten Verfahren nach § 13 b durchgeführt werden soll.

Wir alle wissen, dass es gegen die Bebauung der Hubstraße massiven Widerstand der Anwohner gibt und dass mit Klagen zu rechnen ist. Auch bundesweit klagen Umweltverbände gegen § 13b-Bebauungspläne und es wird mit „fehlerhafter Behördenentscheidung“ argumentiert.

Das Baugebiet „Hubstraße“ wird daher kurzfristig sicherlich nicht realisierbar sein und es ist nicht nachvollziehbar, warum ein „beschleunigtes Verfahren“ erforderlich sein soll.

Dieses Vorgehen dient lediglich dazu, jetzt eine Entscheidung zu Lasten des Natur- und des Landschaftsschutzes herbeizuführen, auch wenn in der Sitzungsvorlage darauf hingewiesen wird, dass „die Umweltbelange. zu ermitteln und in die Abwägung einzustellen“ sind.

Hier sollte sich der Gemeinderat zumindestens dazu verpflichten, einen angemessenen Ausgleich für die Zerstörung der ökologisch wertvollen Streuobst- und FFH-Mähwiesen zu schaffen.

Die Grüne Liste Gengenbach hofft, dass Ortsvorstehe Markus Späth mit seiner Aussage: „Es hat sich gelohnt (die Entscheidung zum Bebauungsplan zu vertagen) um des Friedens Willens in unserem Dorf“ recht behält. Für ihn hat es oberste Priorität, „den Gemeindefrieden zu erhalten.“

 

Aus unserer Sicht am besten ohne die weitere Bebauung der Hubstraße.

Dieter Halsinger