Liebe Mitglieder und Sympathisanten der GLG,

zum ersten Mal haben wir in Gengenbach einen Bürgerentscheid!

In der GLG Fraktion sind wir in der Angelegenheit “Tower“ nicht einer Meinung. Deshalb konnte ich in der inzwischen erschienen „Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid“ auch keine klare „Wahlempfehlung“ geben. Außerdem waren die Gemeinderatsfraktionen auf 1000 Zeichen (mit Leerzeichen) beschränkt. Auch dies hat mich veranlasst, euch diese Mail zu schreiben. Ich schreibe dies auch nicht als Sprecher der GLG-Fraktion, sondern in meiner Rolle als erster Sprecher der GLG und als (engagierter und kritischer) Bürger.

Nachdem die Broschüre jetzt in gedruckter Form vorliegt, bin ich auch darüber verwundert, dass den Fraktionen nur dieser geringe Umfang zugestanden wurde. Es wäre sicherlich noch Platz für einige Worte gewesen!

Für den Fraktionsbeitrag im letzten Amtsblatt habe ich den nachstehenden Text verfasst. Vermutlich haben die wenigsten von euch diesen gelesen:

Zum ersten Mal gibt es jetzt in Gengenbach einen Bürgerentscheid. Die Fraktion der Grünen Liste hätte uns dies gerne erspart, sind für die Stadt doch damit Kosten in Höhe von mindestens 20.000 Euro verbunden, die wir gerne an anderer Stelle verwendet hätten.

Worum geht es?

In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat, gegen die Stimmen der GLG, entschieden, das Vorkaufsrecht für die denkmalgeschützte Wasserturbine „Tower“ auszuüben und damit einen Beschluss aus einer nichtöffentlichen Sitzung bestätigt. Unverständlich ist aus unserer Sicht vor allem, dass der Beschluss gefasst wurde, ohne das Thema zuvor öffentlich zu erörtern. Der Stadtverwaltung geht es vor allem darum, einen „sich anbahnenden Immissionskonflikt mit dem städtischen Klärwerk“ abzuwenden. „Die geplante Nutzung des Wasserschlössles könnte einen uneingeschränkten Betrieb der bestehenden Kläranlage in Frage stellen“ wird argumentiert.

Es gibt Rechtsaufassungen, denen sich die GLG (zum Teil) anschließt, dass diese Bedenken über eine entsprechende Verzichtserklärung, eingetragen in das Grundbuch, ausgeschlossen werden können. Dies haben die jetzigen Eigentümer auch angeboten.

Doch was passiert, wenn der Bürgerentscheid für die Ausübung des Vorkaufsrechtes der Stadt ausgeht? Die Stadt Gengenbach tritt dann in den Kaufvertrag, mit seinen rechtlichen Verpflichtungen, ein und muss dafür 50.000 Euro begleichen. Weiterhin ergeben sich Folgekosten für den Erhalt und die Sanierung des „Towers“. Ist das, bei knappen finanziellem Mitteln, eine Aufgabe der Stadt?

Die GLG ist der Meinung, dass dieses Geld, das bisher nicht eingeplant wurde und über neue Schulden finanziert werden muss, besser in die „Pflichtaufgaben“ der Stadt, wie die Sanierung der Schulen und Kindergärten, investiert werden sollte.“

Der nachstehende Text (Kürzungen in Klammer) ist jetzt in der „Infobroschüre“ der Stadt veröffentlicht, im der dem Bürgermeister eine Seite und den Fraktionen auch eine Seite zur Verfügung steht. Die anderen Fraktionen haben sich klar positioniert und empfehlen, beim Bürgerbegehren mit „nein“ zu stimmen.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger (der Stadt Gengenbach),

der Gemeinderat hat entschieden, das Vorkaufsrecht für die denkmalgeschützte Wasserturbine „Tower“ auszuüben. Unverständlich ist (aus unserer Sicht), dass der Beschluss gefasst wurde, ohne das Thema zuvor öffentlich zu erörtern und das Für und Wider auf einer sachlich-(konstruktiv)en Ebene, unter Wahrung der gegenseitigen Interessen und des gegenseitigen Respekts, abzuwägen.

Es geht darum, einen „sich anbahnenden Immissionskonflikt mit dem städtischen Klärwerk“ abzuwenden. Diese Sorge kann auch aus Sicht der GLG Fraktion nicht gänzlich ausgeräumt werden.

Die Bedenken könnten (eventuell) über eine Verzichtserklärung, eingetragen in das Grundbuch, ausgeschlossen werden. Dies hatten die jetzigen Eigentümer auch angeboten. Allerdings wird diese Rechtsauffassung angezweifelt. Diese Ungewissheit gilt es abzuwägen gegen die Option, dass die privaten Investoren die Stadt von den Kosten für den Erwerb und Erhalt eines eingetragenen Kulturdenkmals freihalten.

Durch die Ausübung der direkten Demokratie mittels Bürgerentscheid haben jetzt die Gengenbacher Bürger die Möglichkeit, eine Entscheidung zu treffen. (Nehmen Sie dieses Recht bitte in Anspruch und gehen Sie zur Wahl!)

Worum geht es mir:

Für mich könnte, mit der Initiative der Käufer des „Towers“, Jürgen Stumpfhaus und Daniel Suhm, in Gengenbach ein neues „Kleinod“ geschaffen werden. Der „Tower“, der jahrelang dem Verfall preisgegeben war, soll durch eine private Initiative, saniert, aufgewertet und der Öffentlichkeit, z,B. für Kleinkunstveranstaltungen, oder private Feiern, zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus befindet sich im „Wasserschlössle“ das älteste Wasserkraftwerk Badens, das noch weitestgehend im Originalzustand erhalten ist.

Es geht nicht um “viele positive Erinnerungen, die erste Liebe, wilde Partys…“ wie es die SPD in der Info-Broschüre schreibt und auch nicht darum, dass der Tower nicht mehr in privater Hand bleiben soll. Übrigens: Auch das Flößermuseum befindet sich im privaten Eigentum eines Vereins.

Mir geht es darum, dass der Tower „eine Zukunft hat“ und nicht wieder im „Dornröschenschlaf“ versinkt. Und diese Befürchtung habe ich, wenn sich der „Tower“ im Eigentum der Stadt befinden sollte.

Viele Argumente wurden angeführt, die für die Nutzung des Vorkaufsrechtes durch die Stadt Gengenbach sprechen sollen. Für mich sind sie alle „an den Haaren herbeigezogen“ und in keinster Weise nachvollziehbar. So zum Beispiel das Argument der Tower liegt in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet und deshalb können dort keine (Neben-)Gebäude errichtet werden. Die Stadt selbst nimmt für sich in Anspruch, dass auf dem Gelände die Verkaufshäuschen für den Weihnachtsmarkt abgestellt werden. Oder: Der Tower liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Das ist richtig. Dort steht er aber schon seit 121 Jahren und schon länger als das BauGB in Kraft ist! Oder: Es gibt keinen Wasser- und Abwasseranschluss. Sind das Argumente gegen eine sinnvolle Nutzung des Towers?

„Wer nicht will findet Gründe oder Ausreden, wer etwas möchte findet Wege!

Einige mokieren sich auch am Vortrag, wie die Initiatoren des Bürgerentscheids ihre Argumente im Gemeinderat am 22.09.2021 vorgetragen haben. Aber was gibt es daran zu kritisieren? Ist ein Bürgerentscheid nicht ein so hohes demokratisches Gut, dass man es den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens überlassen kann, wie sie ihre Argumente darlegen? Und ist es nicht ihre Aufgabe aufzuzeigen, wie sie zu den angeführten Argumenten für die Nutzung des Vorkaufsrechtes stehen und sie zu widerlegen? Was spricht dagegen, dass sie ihre Argumente im Dialog vorgetragen haben?

Inzwischen weiß ich auch, dass auf den Text, der überwiegend von Jürgen Stumpfhaus für die Infobroschüre verfasst wurde, von der Stadtverwaltung mit der Argumentation die Passagen entsprechen nicht dem Grundsatz der „Sachlichkeit und Wahrheit“, massiv Einfluss genommen wurde, was für mich an „Zensur“ grenzt. Ist dies rechtens?

Der Bürgerentscheid kostet die Stadt mindestens 20.000 Euro für die Durchführung der Wahl und bindet enorme Personalkapazitäten. Und nachdem ich die „Info-Broschüre“ jetzt gesehen habe, zweifle ich erheblich daran, dass es bei diesen Kosten bleibt. Noch im April diesen Jahres, wurde der GLG, angesichts knapper Finanzen, entgegengehalten, dass keine 6.000 Euro für eine Beratung für den Bereich des Klimaschutzes bereitgestellt werden können und dass für die Intensivierung für den Klimaschutz (unser Antrag vom 29.07.2020) keine Personalressourcen zur Verfügung stehen.

Besonders unverständlich ist für mich vor allem, dass die Entscheidung zur Durchführung des Bürgerentscheides im Gemeinderat ohne vorherige öffentliche Diskussion und Erörterung zustande kam.

Bei der Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung am 16.06.2021 wurde der zunächst positiv gestimmte Gemeinderat, nach meinem Erleben, durch Bürgermeister Erny, mit dem Hinweis auf „persönliche Verantwortung“, die er durch namentliche Abstimmung dokumentieren lassen wollte, massiv eingeschüchtert, so dass es zu der Entscheidung für die Nutzung des Vorkaufsrechtes kam. Bereits damals habe ich erwähnt, dass für mich alle angeführten Argumente „an den Haaren herbeigezogen“ sind. (Übrigens: Die Forderung nach namentlichen Abstimmungen wurde bei unseren Anträgen stets abgelehnt.)

In der Sitzung am 22.09.2021 hat sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Nutzung des Vorkaufsrechts und für die Durchführung des Bürgerentscheids ausgesprochen, ohne zuvor (§ 21,4 GO Baden-Württemberg) die Vertrauenspersonen anzuhören. Ein klarer Verfahrensfehler!

Auch hier sehe ich eine Beeinflussung des Gemeinderates!

Wie hätte man anders verfahren können? Mir geht es vor allem um Wertschätzung und Respekt für das Engagement – in diesem Fall von Privatpersonen, die etwas zur Verbesserung der Angebote in unserer Stadt beitragen möchten. Sie sind keine Feinde!

Die Bedenken, wegen einem „sich anbahnenden Immissionskonflikt mit dem städtischen Klärwerk“ könnten, auch wenn diese Rechtsauffassung von einigen in Frage gestellt wird, nach meiner Einschätzung ohne Probleme, über eine Verzichtserklärung, eingetragen in das Grundbuch, ausgeschlossen werden. Dies hatten die jetzigen Eigentümer auch angeboten und bereits einen „Entwurf einer Grunddienstbarkeit“ schriftlich vorgelegt.

Auf einer sachlich-konstruktiven Ebene, unter Wahrung der gegenseitigen Interessen und des gegenseitigen Respekts, hätte man die Angelegenheit, auch ohne Bürgerentscheid regeln können.

„Wer nicht will findet Gründe oder Ausreden, wer etwas möchte findet Wege!

Bereits in einem anderen Zusammenhang (aber unter dem Eindruck der Entscheidung zur Nutzung des Vorkaufsrechts zum Tower) habe ich in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung gesagt:

„Wir sind nicht da, die Stadtverwaltung zu schützen, weil der Bürgermeister dies immer wieder einfordert. Unsere Aufgabe als Gemeinderat ist es, Entscheidungen zum Wohle der Stadt zu treffen.“

Jetzt mag jeder für sich entscheiden, was „das Wohl der Stadt“ und seiner Bürger ist. Für mich ist es sehr unwahrscheinlich, dass beim Verzicht auf das Vorkaufsrecht „unabsehbare Kosten beim Betrieb der Kläranlage … entstehen würden, die letztlich jeder Gengenbacher bezahlen müsste“, wie die Freien Wähler argumentieren.

Oder wie es der Bürgermeister noch dramatischer schreibt: „Es besteht die Gefahr…dass die Stadt…Schutzvorkehrungen an der Kläranlage vornehmen muss,…die Investitionen in Millionenhöhe“ erforderlich machen würden. „…die Abwassergebühren könnten sich für uns alle spürbar erhöhen.“

Sind solche Aussagen realistisch? Für mich sind sie übertrieben!!! Hier hat für mich der Bürgermeister ein „Schreckensszenario“ entworfen. Dies und sein bisheriges Vorgehen in dieser Angelegenheit hat mich zutiefst enttäuscht!

„Die Sperrung der Kinzigtalhalle wegen rechtlicher Klagen aus der Nachbarschaft“ wird in Erinnerung gerufen. Aber dieser Hinweis ist nicht vergleichbar.

Damals kamen die Klagen aus einem ständig bewohnten „reinen Wohngebiet“. Der „Tower“ soll ein Eventhaus werden, wie es bereits eines in der Nachbarschaft (Eventhaus Schwarzwald) besteht.

Oder sind die Nachbarn in der Kaiserstraße von den (zukünftigen?) Emissionen und Auswirkungen einer Erweiterung der Kläranlage nicht so betroffen, wie die „Gäste“ bei einer zukünftigen Nutzung des „Towers“?

Übrigens: Die Stadtwerke sind auch bisher verpflichtet Grenzwerte bei den (Geruchs-) Emissionen einzuhalten und bei deren Überschreitung Schutzvorkehrungen vorzunehmen!

Und gelten die ganzen angeführten Bedenken plötzlich nicht, wenn sich das Gebäude im Eigentum der Stadt befindet?

Den derzeitigen Eigentümern wurde ja bereits angeboten, sie könnten das Gebäude, nach vollzogenem Vorkaufsrecht, ja pachten!

Der Bürgermeister fordert:

„Ihr NEIN bedeutet SICHERHEIT schaffen!“

Aber: Diese Sicherheit gilt es abzuwägen gegen die Option, dass die privaten Investoren die Stadt von den für den Erwerb Kosten (ca. 50.000 Euro plus zusätzliche Nebenkosten für die Grundsteuer usw.)) und Erhalt (weitere Kosten) eines eingetragenen Kulturdenkmals freihalten.

Die Stadt Gengenbach hat sicherlich nicht das Geld und die Motivation, den Tower, so zu sanieren und zu betreiben, wie es die bisherigen Eigentümer vor haben!

Auch wenn es einigen nicht gefällt: Auch, wenn es einen finanziellen Ausgleich gibt, für mich ist die Nutzung des Vorkaufsrechts eine „Enteignung“! Die Initiative von Privatpersonen und ihr bürgerschaftliches Engagement wird dadurch ausgebremst.

Und ich bin mir sicher: Es wird von den Eigentümern des „Towers“ keine gerichtlichen Klagen geben, die einen Weiterbestand des Klärwerks gefährden oder „Für eine Einhausung Investitionen in Millionenhöhe“ erforderlich machen würden!

Für mich ist auch in keinster Weise nachvollziehbar, warum man dies den derzeitigen Eigentümern – oder den zukünftigen – unterstellt und sie somit diffamiert.

Meine Bitte:  Nehmt die Möglichkeit der direkten Demokratie mittels Bürgerentscheid wahr! Geht zur Wahl und stimmt mit „Ja“.

Für eine Zukunft des „Towers“ und vor allem für Vertrauen und Respekt im Umgang mit Andersdenkenden!!!

 

Für „Wertschätzung und Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Pflege einer offenen und fairen Gesprächskultur, Respektieren anderer Weltanschauungen und Meinungen, transparente Entscheidungsfindungen in öffentlichen Gemeinderatssitzungen…“ wollen wir uns einsetzen, haben wir unseren Wählern in unserem Wahlflyer zur Gemeinderatswahl 2019 versprochen!

Ausführliche Informationen auch unter kulturimtower.de und am Freitag, 12.11.2021 ab 19 Uhr in einer Veranstaltung im Aliseo-Gebäude in der Leutkirchstraße

 

„Kultur im Tower“ ist für mich eine Vision. Und ich hoffe, dass wir Kleinkunst und soziale Kontakte an diesem Ort tatsächlich erleben können – unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.

 

 

 

Dieter Halsinger