Die Stellungnahme des Bürgermeisters zu einem Leserbrief einer Bürgerin zum Thema Grabenstraße hat mich dazu veranlasst, die nachstehende Stellungnahme in der Gemeinderatsitzung am 30.06.2021 abzugeben. Ich habe auch nochmals darauf hingewiesen, dass die Fraktion der GLG keine einheitliche Meinung zur Oberflächengestaltung der Grabenstraße hat. In der Kritik an der Vorgehensweise der Stadtverwaltung und der „Zurückhaltung“ von Informationen sind wir uns jedoch einig.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Ich möchte gerne auf Ihre gestrige Stellungnahme zum Leserbrief einer Bürgerin eingehen und auf die letzte Gemeinderatssitzung zurückkommen:

Sie schreiben im OT: Die Stadt hat…dem Gemeinderat über alle entscheidungserheblichen Fragen sachgerecht und umfassend informiert.“

Ich weiß nicht wie andere dies sehen, aber ich fühle mich nach den Erkenntnissen, die ich erst nach der GR-Sitzung am 16. Juni erhalten habe, nicht umfassend informiert.

In der GR-Vorlage stand: „Mit dem Landesamt für Denkmalpflege wurde die Ausführung in Asphaltbeton abgestimmt.“

Ist diese Aussage nicht aus dem Zusammenhang gerissen?

Erst aus dem gestrigen Zeitungsbericht haben wir von der Stadtverwaltung erfahren, dass „aus denkmalpflegerischer Sicht eine Erneuerung des Straßenbelags als Natursteinpflaster wünschenswert“ sei. Es wird auch betont, dass sich die Grabenstraße „innerhalb der gemäß § 19 DSchG geschützten historischen Altstadt Gengenbachs“ befindet „und damit ist hier ein besonderes Augenmerk auf den Schutz des überlieferten Erscheinungsbildes zu richten.“

Wir wissen alle, dass das aktuelle Granitpflaster in der Grabenstraße „keinen historischen Bestand darstellt.“ Aber ist das relevant?

In unserer Stadtentwicklungskonzeption haben wir festgelegt, dass „Gengenbachs größte Stärke das Stadtbild mit der historischen Altstadt in attraktiver landschaftlicher Umgebung“ ist.

Das überlieferte Erscheinungsbild endet für mich nicht an den Grenzen der von uns selbst auferlegten Altstadtschutzverordnung.

Sie werfen der Leserbriefschreiberin vor, Dinge aus dem Sachzusammenhang gerissen zu haben. Aus meiner Sicht hat sie Dinge benannt, die Sie uns vorenthalten haben.

Jetzt kann man darüber streiten, ob die Stadtverwaltung den GR und die Öffentlichkeit täuschen wollte. Ich fühle mich auf jeden Fall nicht ausreichend informiert und mein Vertrauensverhältnis ist massiv getrübt.

Unter transparenter und offener Darstellung des Sachverhaltes stelle ich mir etwas Anderes vor.

Inzwischen habe ich auch Kenntnis davon, dass sich der Historische Verein Gengenbach mit der Sachlage befasst und eine Stellungnahme verfasst hat. Diese wurde aber nicht an die Stadtverwaltung geschickt. Im Sinne von Wertschätzung von ehrenamtlichem Engagement hätte ich mir gewünscht, dass man die Einschätzung des für diesen Bereich wichtigen Gengenbacher Vereins, im Vorfeld der Entscheidung eingeholt hätte.

Darauf hat Manuel Wild in der letzten Sitzung auch hingewiesen. Der Inhalt wollte aber nicht zur Kenntnis genommen werden.

Es gab keine Veranlassung, die erneute Entscheidung über die Oberflächengestaltung der Grabenstraße in der gleichen Sitzung herbeizuführen, in der auch über die Zulässigkeit des Einwohnerantrags entschieden wurde. Hier hätten wir drei Monate Zeit gehabt. Und nach der Gemeindeordnung § 34 und nach Auskunft der Kommunalaufsicht Herr Lebfromm darf der gleiche Verhandlungsgegenstand im Gemeinderat nicht behandelt werden, wenn er dies in den letzten sechs Monaten bereits getan hat.

Hätten wir uns mit der erneuten Entscheidung etwas mehr Zeit genommen, hätten wir uns eine Menge Ärger erspart!

Es ist unbestritten, dass die Anwohner der Grabenstraße vor Lärm geschützt werden müssen. Aber dieser Lärm entsteht nicht nur durch den Pflasterbelag. Deshalb müssen dafür Lösungen gesucht werden.

Und dies bleibt weiterhin eine Aufgabe der Stadt. Auch wenn die untere Grabenstraße jetzt asphaltiert werden sollte. Ich appelliere an die Stadtverwaltung, dies auch tatsächlich zu tun.

Dieter Halsinger