Aufgrund der Berichterstattung und vor allem der Kommentierung im Offenburger Tageblatt vom 08.06.2019 haben wir es in Erwägung gezogen, nachstehende Gegendarstellung, die presserechtlich gedruckt werden muss, zu veröffentlichen.

Nach interner Diskussion haben wir uns jedoch dazu entschieden, es zu unterlassen, weil wir das Thema nicht noch weiter emotionalisieren und hochkochen lassen wollen. 

Gegendarstellung der GLG-Fraktion zur Berichterstattung über die

„Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit“

in der GR-Sitzung am 05.06.2019, „Das war ein Desaster für Gengenbach“

Ist es ein Desaster für Gengenbach, oder gar „eine Schande für den Gemeinderat“, was in der letzten Gemeinderatssitzung, aber vor allem mit der Berichterstattung darüber geschehen ist?

„Allen voran steht die Grüne Liste Gengenbach.“ Der Antrag soll „so kurzfristig gestellt worden sein, „“dass es der Stadt nicht mehr möglich gewesen sei, diesen Antrag noch vor der Kommunalwahl auf die Tagesordnung zu setzen“. Gravierender sei auch, „dass sich die Grünen auf Aussagen…berufen, die vor elf Jahren(!) einmal gesagt“ worden seien.

Die Grüne Liste ist schuld, dass das Thema Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher jetzt so hochkocht ist Tenor der Berichterstattung: Aber entspricht dies den Tatsachen? Die Grüne Liste wurde mit ihrer Stellungnahme in der bisherigen Berichterstattung und Kommentierung nicht zitiert und Argumente aus dem Zusammenhang gerissen.

Das sind die Fakten:

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat in ihrem Prüfbericht vom 22.09.2015 u.a. angemerkt, dass vor dem Hintergrund einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung „im Rahmen einer Aufgabenkritik auch die Leistungen der Ortsverwaltungen hinterfragt und die Personal- und Sachausgaben soweit möglich begrenzt bzw. reduziert werden“ sollten.

Kritisiert wurde insbesondere, dass „in Anbetracht des Umfangs der Aufwandsentschädigungen … die  Höhe der Entschädigungen unter Berücksichtigung des tatsächlichen zeitlichen Aufwandes, der Auslagen, der unterschiedlichen Einwohnerzahl und der damit verbundenen Aufgabe der Ortschaften überprüft und ggf. neu festgelegt werden“ sollte. Es wurde ausdrücklich „darauf hingewiesen, dass Aufwandsentschädigungen nicht den Lebensunterhalt des Empfängers sicherstellen, sondern finanzielle Nachteile vermeiden und darüber hinaus eine gewisse Anerkennung für ehrenamtliche Dienste darstellen sollen.“

Deshalb wurde von der Stadtverwaltung zur Vorberatung am 20.03.2019 in nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung der Tagesordnungspunkt  „Änderung der Satzung über die Entschädigung“ für ehrenamtliche Tätigkeit eingebracht.

Die Beratung und Entscheidung dieses Punktes verlief kontrovers, so dass keine einvernehmliche Regelung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Ortsvorsteher gefunden werden konnte. Der Bürgermeister bat daraufhin die Fraktionen, einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten bzw. einen eigenen Antrag zu stellen.

Weil über einen bereits im Oktober 2008, gemeinsam von der SPD-Fraktion und der GLG-Fraktion gestellten Antrag auf “Neustrukturierung der Ortsverwaltung und der Verwaltungsaufgaben der Ortsvorsteher“ bisher noch nicht entschieden wurde, hat die GLG Fraktion versucht, wieder einen gemeinsamen Antrag zustande zu bringen und deshalb aus dem damaligen Antrag zitiert.

Am 25.03.2019 fand beim Bürgermeister eine gemeinsame Besprechung der Fraktionssprecher statt, mit dem Ziel, eine einvernehmliche Regelung zu finden.

Die GLG- und die SPD-Fraktionen haben beantragt, die Aufwandsentschädigungen für die Ortsvorsteher, in Anlehnung an die Regelung der Gemeinde Friesenheim nach den Kommunalwahlen 2019 neu zu regeln. Die Gemeinde Friesenheim ist mit ihren 4 Ortsteilen, 13.000 Einwohnern und 114 Vereinen mit Gengenbach (3 Ortsteile, 11000 Einwohner, 140 Vereinen) vergleichbar und wird auch von der GPA oft zu Vergleichen mit Gengenbach herangezogen.

Weil auch in dieser Besprechung keine einvernehmliche Regelung gefunden werden konnte, fand am 17.04.2019 eine weitere Besprechung statt, in der von der Stadtverwaltung ein Kompromissvorschlag unterbreitet wurde, der jedoch nicht die Zustimmung der GLG-Fraktion fand.

Die SPD-Fraktion zog ihren Antrag zurück, so dass die GLG den Antrag alleine stellte. Daraufhin wurde besprochen, dass in der nächsten GR-Sitzung am 22.05.2019 über die unterschiedlichen Anträge entschieden werden soll. Diese Sitzung wurde jedoch von der Stadtverwaltung abgesagt.

In einer Besprechung am 28.05.2019, also nach den Gemeinderatswahlen, zu anderen Angelegenheiten, wurde das Thema „Aufwandsentschädigungen“ nochmals angesprochen. Wiederum wollte sich die GLG-Fraktion nicht auf diesen Kompromiss, der nichtöffentlich vorgeschlagen und vereinbart werden sollte, einlassen und unseren Antrag auch nicht zurückziehen. Von der CDU-Fraktion wurde daraufhin ein eigener Antrag formuliert, der dem ursprünglichen Vorschlag der Stadtverwaltung entspricht.

In unserer Stellungnahme in der Gemeinderatssitzung am 05.06.2019 machten wir gleich zu Beginn deutlich, dass dieser Tagesordnungspunkt nicht unsere Idee war, sondern auf die Beanstandungen der GPA zurückgeht: „Wir wollen das Engagement der Ortsvorsteher nicht in Frage stellen". Ihre Aufgaben werden von uns wertgeschätzt und wir sind auch der Auffassung, dass sie für ihre Tätigkeiten angemessen entschädigt werden sollen. Allerdings sind wir auch der Auffassung, dass die Aufwandsentschädigung derzeit zu hoch ist.

Wir alle wissen, dass unsere Stadt finanziell nicht auf Rosen gebettet ist. Deshalb können wir uns auch nicht mit dem Oberzentrum und der finanzstarken Gemeinde Offenburg vergleichen. Ein Oberzentrum hat ganz andere Aufgaben wie das Mittelzentrum Gengenbach. Gengenbach ist eher mit der Gemeinde Friesenheim vergleichbar und wird auch von der GPA oft zu Vergleichen herangezogen. Deshalb haben auch wir uns an Friesenheim orientiert.

Wir können es uns auch nicht erlauben, für drei Personen großzügig zu sein, während wir uns bei zukunftsträchtigen Fragen, wie der Sanierung unserer Schulen fragen: „Können wir uns das leisten?“

Aktuell besteht bei dem Ausscheiden von zwei Ortsvorstehern die Möglichkeit eine Reduzierung der Entschädigungen umzusetzen.

Mit unserem Vorgehen und unserer Argumentation wollten wir eine demokratische Legitimierung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher bewirken, die jetzt, mit dem Beschluss des Gemeinderates auch erreicht ist. Auch wenn wir mit unserem Anliegen, mehr Geld für die Stadt Gengenbach einzusparen, unterlegen sind.

Dass die Debatte im Gemeinderat so emotional geführt wurde, lag nicht in unserer Absicht und hat uns verwundert. Es war auch nicht unsere Intention das Amt der Ortsvorsteher zu beschädigen, wie es jetzt dargestellt wurde.

                                                                

Weitere Informationen sind unserer Homepage www.gruene-liste-gengenbach.de  zu entnehmen.

Für die GLG-Fraktion: Dieter Halsinger und Markus Schilli

Persönlicher Kommentar:

Weil dem offensichtlich so viel Bedeutung beigemessen wird:

Ich sehe keine Notwendigkeit, bei den (amtierenden) Ortsvorstehern, nachzufragen oder mit ihnen zu sprechen, was sie in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit leisten. Es gibt kein „Pflichtenheft“ und keine verbindlichen Vorgaben, was sie tun müssen. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind freiwillig.

Dieter Halsinger