Es war eine sehr emotional geführte Debatte, wie ich sie seit über 30 Jahren noch nie im Gemeinderat erlebt habe, die in der letzten GR-Sitzung am 05.06.2019 geführt wurde. Diese Emotionen, wegen ein paar Euro mehr oder weniger Aufwandsentschädigung für die drei Ortsvorsteher, wurden vor allem aus den Ortschaften und von deren Ortsvorstehern selbst eingebracht. Schließlich ging es bei der Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt um die Reduzierung ihrer Aufwandsentschädigungen, die derzeit bei „80 % des Mittelbetrages der jeweiligen Einwohnergrößengruppe nach dem Aufwandsentschädigungsgesetz (AufwEntG)“ liegen. Das sind für Bermersbach 2.438,40 Euro, für Reichenbach 2.438,40 Euro. und für Schwaibach 1.880,40 € Euro monatlich.

Von einem Sprecher aus einer Ortschaft wurde gefordert, alles so zu belassen wie es derzeit ist.

Dies ist jedoch nicht möglich, machte auch Bürgermeister Erny in der Gemeinderatssitzung deutlich.

Die Höhe der Aufwandsentschädigungen wurde von der Gemeinde-Prüfungs-Anstalt Baden-Württemberg (GPA) in einem Prüfbericht beanstandet und es wurde auf eine Reduzierung gedrängt. Die Stadt Gengenbach ist also in der Pflicht, eine Kürzung vorzunehmen.

Deshalb wurde von der Stadtverwaltung, zur Vorberatung, am 20.03.2019 in nichtöffentlicher Gemeinderats-Sitzung der Tagesordnungspunkt  „Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit“ eingebracht.

Die Beratung und Entscheidung dieses Punktes verlief kontrovers, so dass im Gemeinderat keine einvernehmliche Regelung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Ortsvorsteher gefunden werden konnte. Der Bürgermeister bat daraufhin die Fraktionen, einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten bzw. einen eigenen Antrag zu stellen. Dieser Bitte ist die GLG Fraktion gefolgt und hat am 12.05.2018 nachstehenden Antrag gestellt:

Schreiben an den Gemeinderat
der Stadt Gengenbach vom 12.05.2019

Antrag "Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit" (PDF)

Daraufhin wurde von der Stadtverwaltung versucht, einen „Kompromissvorschlag“ zu erreichen. Nachdem wir uns nicht auf diesen Kompromiss, der nichtöffentlich vorgeschlagen und vereinbart werden sollte, einlassen und unseren Antrag zurückziehen wollten, wurde von der CDU-Fraktion nach einer weiteren Besprechung am 28.05.2019 ein eigener Antrag formuliert, der dem ursprünglichen Vorschlag der Stadtverwaltung entspricht.

In unserer Stellungnahme in der Gemeinderatssitzung am 05.06.2019 machten wir gleich zu Beginn deutlich, dass dieser Tagesordnungspunkt nicht unsere Idee war, sondern auf die Beanstandungen der GPA zurückgeht: „Wir wollen das Engagement der Ortsvorsteher nicht in Frage stellen. Ihre Aufgaben werden von uns wertgeschätzt und wir sind auch der Auffassung, dass sie für ihre Tätigkeiten angemessen entschädigt werden sollen. Allerdings sind wir auch der Auffassung, dass die Aufwandsentschädigung derzeit zu hoch ist.

Wir alle wissen, dass unsere Stadt finanziell nicht auf Rosen gebettet ist. Deshalb können wir uns auch nicht mit dem Oberzentrum und der finanzstarken Gemeinde Offenburg vergleichen. Ein Oberzentrum hat ganz andere Aufgaben wie das Mittelzentrum Gengenbach. Gengenbach ist eher mit der Gemeinde Friesenheim vergleichbar und

wird auch von der GPA oft zu Vergleichen herangezogen. Deshalb haben auch wir uns an Friesenheim orientiert.

Wir können es uns auch nicht erlauben, für drei Personen großzügig zu sein, während wir uns bei zukunftsträchtigen Fragen, wie der Sanierung unserer Schulen fragen: „Können wir uns das leisten?“

Aktuell besteht bei dem Ausscheiden von zwei Ortsvorstehern die Möglichkeit eine Reduzierung der Entschädigungen umzusetzen.

Wir sind auch der Auffassung, dass mit dieser Regelung die ehrenamtlichen Ortsvorsteher in Gengenbach nicht zu schlecht gestellt sind. Die Mindestanforderungen nach dem Aufwandsentschädigungsgesetz sind 40 % des Mindestbetrages der Aufwandsentschädi-gung, die ein ehrenamtlicher Bürgermeister in einer Gemeinde von der jeweiligen Größe einer Ortschaft erhalten würde.

Mit diesem Vorgehen und dieser Argumentation wollten wir eine demokratische Legitimierung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher bewirken, die jetzt, mit dem Beschluss des Gemeinderates auch erreicht ist. Auch wenn wir mit unserem Anliegen, Geld für die Stadt Gengenbach einzusparen, unterlegen sind.

Dass die Debatte im Gemeinderat so emotional geführt wurde lag nicht in unserer Absicht und hat uns verwundert. Es war auch nicht unsere Intention das Amt der Ortsvorsteher zu beschädigen, wie es u.a. von Bürgermeister Erny formuliert wurde.

Wir bedauern auch die Reihenfolge der vorgesehenen Abstimmungen, wonach der Kompromissvorschlag der Stadtverwaltung nicht vor dem Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung gestellt wurde.

Doch dies liegt in der Verantwortung des Bürgermeisters und seiner Sitzungsleitung. 

Dieter Halsinger

 Nachtrag und Ergänzung nach der Berichterstattung im Offenburger Tageblatt vom 07.06.2019

 Die Gemeinderatssitzung am 05.07. war für mich nicht erheiternd, weil mir vorgeworfen wurde: „während der Vorträge der Ortsvorsteher nur gelacht zu haben“. Im Gegenteil, ich habe den Ausführungen der Ortsvorsteher sehr interessiert und aufmerksam zugehört. Sicherlich habe ich dabei gelegentlich den Kopf geschüttelt.

Es ist für mich nichts neues, persönlich angegangen zu werden, wenn ich das Thema „Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher“ in den vergangenen Jahren, z.B. bei Haushaltsberatungen, thematisiert habe. Man macht sich damit nicht beliebt. Verwundert war ich jedoch über die Vehemenz und Emotionalität, mit der vorgetragen wurde. Solch ein engagiertes Auftreten würde ich mir bei wichtigen Sachthemen (z.B. Sanierung Schule, Vergütung der Erzieherinnen i der Waldorf Kindertagesstätte) wünschen. Die sachlichen Ursachen, warum das Thema beraten werden musste - und vielleicht auch etwas Selbstkritik-, kam in der Gemeinderatssitzung zu kurz. Warum die GLG und unser Antrag so massiv angegriffen wurden, ist mir nach wie vor ein Rätsel.

In der Mail vom 15.05.2019 mit unserem Antrag an den Bürgermeister, die in Kopie an alle Fraktionen ging, habe ich darauf hingewiesen: „Je nachdem, wie der Antrag in die GR-Sitzung am 05.06.2019 eingebracht wird, sehen wir keine Notwendigkeit, über die unterschiedlichen Anträge inhaltlich zu diskutieren. Sie sollten alternativ zur Abstimmung gestellt werden. Wir werden eine geheime Abstimmung beantragen.

Ich denke, dass damit eine demokratische Entscheidung getroffen werden kann und somit die Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher durch den Beschluss des Gemeinderats legitimiert wird…“

Und noch etwas ist mir wichtig: Kurz vor der Beratung des Themas in nichtöffentlicher Sitzung wurde mir bekannt, dass die Erzieherinnen im „Waldorf-Kindergarten“ nicht tarifgerecht bezahlt werden können, weil die Zuschüsse der Stadt nicht ausreichen. Dies war für mich schon damals ein Argument, die Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher „angemessen“ und nicht nur „symbolisch“ zu reduzieren.

In der Gemeinderatssitzung am 05.06.2019 hatten wir dann auch über den Antrag der Waldorf Kindertagesstätte „auf Lohnkostenzuschuss..“ zu entscheiden. Aus dem Antrag ist zu ersehen, „dass die Angestellten in2018 im Schnitt 335,- Euro Brutto-Monatslohn weniger als ihre Kollegen in anderen Einrichtungen erhielten.“ Und dies bei einem Monatsgehalt für eine Vollzeitstelle (S 8 TVÖD) von 2.792,04 Euro Brutto (1.775,27 Euro netto). Wie steht das im Verhältnis zur Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit unserer Ortsvorsteher? 

Dieter Halsinger