In der Gemeinderatssitzung am 10.04.2019 wurden drei Tagesordnungspunkte behandelt, die für die GLG große Bedeutung haben.

Unter TOP 6 wurde unser Antrag „Flächennutzungsplan“ beraten, den wir wie folgt begründet haben:

Antrag „Flächennutzungsplan“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Erny,

in nächster Zeit steht eine Änderung des Flächennutzungsplans an. Der Gemeinderat hat sich bereits mit dieser Thematik beschäftigt, indem mehrere mögliche Flächen, die für eine Wohnbebauung möglich wären, besichtigt wurden. Für die GLG-Fraktion ist es wichtig, dass im neuen Flächennutzungsplan nur Flächen für eine potentielle Wohnbebauung ausgewiesen werden, die in angemessener Zeit auch bebaut werden können. Insbesondere die Baugebiete „In der Spöcke I“ und „Sportpark“ haben gezeigt, wie schwierig es sein kann, Baugebiete umzusetzen, wenn sich die vorgesehenen Flächen nicht in städtischem Eigentum befinden. Hauptsächlich werden auch die Preise, zunächst für die Stadt, in der Folge aber auch für die potenziellen Bauherren, in die Höhe getrieben.

Wir beantragen daher:

Antrag: (Schreiben an den Gemeinderat der Stadt Gengenbach - Bürgermeister Thorsten Erny)

Der Gemeinderat beschließt:

Im neuen Flächennutzungsplan werden nur Gebiete, die sich im Eigentum der Stadt Gengenbach befinden, als mögliche Wohnbauflächen neu ausgewiesen.

In der Beratung wurde von uns ergänzend ausgeführt, dass nach Auffassung der GLG im neuen Flächennutzungsplan nur Flächen ausgewiesen werden sollten, die in angemessener Zeit bebaut werden können. Unser Ziel ist, wie auch im BauGB formuliert, eine nachhaltige Stadtentwicklung und für Planungssicherheit zu sorgen. Dies erfordert eine Flächenvorratspolitik durch die Gemeinde, auch um Grundstücksspekulationen zu vermeiden. Durch den Beschluss des Gemeinderates, z.B. Wiesenflächen als neue Bauflächen auszuweisen, erhalten diese einen erheblichen Wertzuwachs. Der Bürgermeister spricht in solchen Fällen vom „Zauberstab“, mit dem dies erreicht wird.

Flächenvorratspolitik ist aber auch erforderlich, um Tauschflächen für andere Gebiete wie z.B für Ausgleichsflächen zur Verfügung stellen zu können. Bei der Ausweisung von Bauflächen im Flächennutzungsplan muss aber auch die vorhandene Infrastruktur und die ökologische Verträglichkeit berücksichtigt werden.

Mit dem Beschluss, nur Grundstücksflächen, die sich im Eigentum der Stadt befinden als mögliche Baugrundstücke auszuweisen, könnte letztendlich eine Kosteneinsparung erreicht werden.

Die Diskussion im Gemeinderat verlief sehr kontrovers und rief Widerstand hervor, weil unser Antrag offensichtlich nicht so verstanden wurde, wie er gemeint war. Unser Anliegen ist nicht, Neuausweisung zu verhindern und schon gar nicht, Grundstückseigentümer zu benachteiligen. Diese sollen auf jeden Fall einen Vorrang für einen Bauplatz auf den jeweiligen Grundstücken haben.

Uns wurde signalisiert, dass unser Antrag in dieser Form nicht die Zustimmung der Mehrheit des Gemeinderates erfahren würde.

„Der Kauf von Grundstücken auf Vorrat kostet Zeit und Geld. Beides haben wir nicht.“ wurde von der CDU argumentiert. Der FWV-Fraktionen hat es offenbar die Sprache verschlagen: „Ich weiß gar nicht was ich sagen soll.“

Deshalb wurden wir von Bürgermeister Erny gebeten, den Antrag zurückzuziehen, um eine Abstimmung zu vermeiden. Dieser Bitte sind wir dann nachgekommen, weil wir den Eindruck hatten, dass unser Antrag missverständlich formuliert sein könnte. Wir haben die Formulierung nicht so verstanden, dass nur Bebauungsgebiete ausgewiesen werden sollen, die sich gegenwärtig im Eigentum der Gemeinde befinden.

Dieses „Zurückziehen“ verstehen wir jedoch nicht als „zurückrudern“ („Grüne rudern zurück“, OT v. 18.04.209). Nach wie vor sind wir der Auffassung, dass Bauflächen im Flächennutzungsplan nur mit Sorgfalt ausgewiesen werden sollen und „unter der Voraussetzung des Eigentumübergangs auf die Stadt Gengenbach…als Wohnbaufläche dargestellt“ werden sollen.(Sitzungsvorlage zu TOP 7 der Gemeinderatssitzung).Mehrheitlich wurde vom Gemeinderat beschlossen,: „Die Stadt wird beauftragt, entsprechende Grundstücksverhandlungen durchzuführen.“

Dieses Vorgehen entspricht in vollem Umfang unseren Vorstellungen und unserem Antrag und zeigt, dass sowohl Zeit, wie auch Geld vorhanden ist, wenn es als notwendig erscheint.

Und wir sind der Auffassung, dass es auch wichtig ist, die Reihenfolge – erst Erwerb von Grundstücken und dann Ausweisung im Flächennutzungsplan – einzuhalten, um letztendlich Zeit und Geld einzusparen.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes beraten und darüber abgestimmt. Die GLG-Fraktion hat sich gegen eine Änderung ausgesprochen, weil der Beschlussvorschlag der Verwaltung unter anderem vorsieht:

„Eine Teilfläche des Gebietes „Am Hungerberg“ wird unter Berücksichtigung der Topografie

entsprechend dem reduzierten Abgrenzungsvorschlag als Wohnbaufläche dargestellt.“

Der Hungerberg ist für uns eine ökologisch wertvolle Fläche, die nicht bebaut werden sollte.

Vorrang hat, nach der Verlagerung, die Bebauung auf dem Bauhof- und Sportplatzgelände und des Hukla-Areals. Mit der Verwirklichung dieser Baugebiete wird die Stadt Gengenbach die nächsten zehn Jahre beschäftigt sein, bis eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes ansteht. Bis dahin werden sich viele Veränderungen ergeben, die auch eine stärkere „Innenentwicklung“ im Stadtgebiet (z.B. durch Renovierung, Umbau oder Neubau nach Abriss bestehender Gebäude) ermöglichen.

Unter TOP 8 wurde unser Antrag „Redaktionsstatut für das Amtsblatt“ zu beschließen beraten. Damit wird den Gemeinderatsfraktionen zukünftig die Möglichkeit gegeben, im Amtsblatt unter der Rubrik „Aus den Fraktionen“ ihre Auffassung zu Gemeinde(rats)themen darzulegen.

Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen!

Dieter Halsinger